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Trennungen ohne Schmerzen: Kündigungen in Österreich und den USA – BILD/VIDEO

ID: LCG20088 | 28.02.2020 | Kunde: AmCham - American Chamber of Commerce | Ressort: Wirtschaft Österreich | Medieninformation

AmCham Talks über Trennungsmanagement im Hilton Vienna Plaza: Robin Rumler (Pfizer), Martin Winkler (Oracle) und Ernesto Schobesberger (Paylife) © Roland Rudolph

Anna Mertinz und Peter Holzmüller beschäftigen sich bei Business Breakfast der American Chamber of Commerce in Austria mit juristischen und menschlichen Aspekten der Kündigung.

Bilder zur Meldung in der Mediendatenbank: © leisure communications/Roland Rudolph

Video zur Meldung auf https://www.youtube.com/watch?v=x92lxDQgkC0

Wien (LCG) – „Hart und fair, statt Hire and Fire“: Unter diesem Titel gehen auf Einladung von AmCham-Austria-Präsident Martin Winkler (Oracle) beim Business Breakfast im Hilton Vienna Plaza, am Freitagvormittag, Peter Holzmüller (Lee Hecht Harrison | OTM) und Anna Mertinz (Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte) der Frage nach, wo die Unterschiede bei personellen Veränderungen in Unternehmen in den Vereinigten Staaten und Österreich liegen und zeigen Vorteile aus beiden Welten auf. Globalisierung, Restrukturierung, Mergers & Acquisitions sowie technologischer Fortschritt sind nur einige der Gründe, die Human-Ressources-Abteilungen auf Trab halten. In den USA ist das Arbeitsrecht deutlich weniger auf Seite der Arbeitnehmer und gibt Unternehmen mehr Freiheit und Flexibilität. Trennungsmanagement erfolgt jenseits des Atlantiks unterschiedlich: Die Arbeitgeber unterstützen auch bei der Neuorientierung und unternehmen wesentlich größere Anstrengungen im Employer Branding.

„Das österreichische Arbeitsrecht zwingt Arbeitgeber, sich sehr gründlich auf Kündigungen vorzubereiten. Ausgesprochene Kündigungen können nicht mehr zurückgezogen werden. Arbeitnehmern stehen umfassende Klagemöglichkeiten offen“, führt Mertinz ein.

Eine weitere Besonderheit in Österreich ist die Arbeiterkammer, die Arbeitnehmern starke juristische Unterstützung gibt. Hierzulande kann ein Arbeitsverhältnis ohne Nennnung einer Begründung gekündigt werden. Die Juristin rät dazu, keine Gründe zu nennen, da sich Klagemöglichkeiten öffnen und vor Gericht verteidigt werden müssen. Im Falle eines Prozesses muss die Kündigung aber begründet werden. Der rechtliche Schutz vor Diskriminierung ist trotz des ausgeprägten österreichischen Arbeitnehmerschutzes in den Vereinigten Staaten zum Teil noch stärker.

Kündigen über Messenger: Möglich, aber nicht empfehlenswert

Eine Kündigung per WhatsApp wäre nach österreichischem Recht sogar zulässig, wenn auch nicht ratsam. Besondere Vorsicht ist jedoch bei Formulierungen geboten, um zwischen Kündigungen, einvernehmlichen Beendigungen oder Entlassungen zu unterscheiden. Sobald sich ein Betriebsrat formiert, muss dieser mindestens eine Woche vor der Kündigung informiert werden. Zu besonderer Vorsicht warnt die Arbeitsrechtexpertin bei offenen Urlaubstagen und Zeitguthaben: Sie können nur mit Zustimmung des gekündigten Mitarbeiters einvernehmlich in der Kündigungsfrist verbraucht werden. Zusätzliche Stolpersteine sind häufig im Kollektivvertrag der jeweiligen Branche enthalten.

Hilfe bei der Neuorientierung gehört in den USA zum guten Employer-Branding-Ton

Lee Hecht Harrison ist Weltmarktführer bei Outplacement und unterstützt Menschen bei der beruflichen Neuorientierung. In den USA liegt die Kündigungsfrist meist nur bei zwei Wochen. Für Expats kann dies rasch zu großen Problemen führen, wenn damit das Arbeitsvisum verfällt und sie keine Green Card haben. In den Staaten gibt es weder Betriebsräte noch ein staatliches Arbeitsmarkt Service. Dafür hat Employer Branding einen wesentlichen Stellenwert. Unterstützung bei der Neuorientierung erfolgt häufig durch den Arbeitgeber, der um seinen guten Ruf bemüht ist.

„Es geht immer darum, den Schaden für alle Beteiligten zu minieren: den Gekündigten, den Kündigenden und die verbleibenden Mitarbeiter. Eine Trennung ist niemals eine Win-Win-Situation. 15 Minuten können über die Reputation der Firma entscheiden“, führt Holzmüller aus.

Arbeitsrechtexperten bei der American Chamber of Commerce in Austria

Peter Holzmüller ist Managing Partner bei Lee Hecht Harrison | OTM und studierte Pharmazie und Biowissenschaften. Er blickt auf 20 Jahre Erfahrung in der Pharmaindustrie in Führungspositionen bei den global aktiven Konzernen Immuno und Baxter zurück. 2013 wechselte er in die Start-up-Szene und leitete ein Biotech-Unternehmen als CEO sowie eine Firma für chirurgische Produkte. Zudem engagierte er sich als Berater und Interimsmanager bei unterschiedlichen Life-Science-Unternehmen. Als Expert in Residence berät er seit 2015 Biotech-Start-ups beim universitären Wirtschaftsinkubator INiTS.

Anna Mertinz ist Partnerin bei KWR Rechtsanwälte und auf Arbeits-, Gesellschafts-, Vertrags- und EU-Recht sowie Datenschutz und Merger and Acquisitions spezialisiert. Seit 2013 ist sie als Anwältin für die Wiener Kanzlei tätig. Zuvor war sie Legal Counsel bei Coca-Cola HBC Österreich und Slowenien. Mertinz ist Lehrbeauftragte an der FH des BFI Wien. Sie spricht Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. 2014 thematisierte sie Familienfreundlichkeit im Betrieb in einer bei Manz erschienenen Publikation.

Diskussion über die Unterschiede der Arbeitsmärkte

Zum Business Breakfast im Hilton Vienna Plaza begrüßte die American Chamber of Commerce in Austria unter anderem Peter Bartos (BDO), Michaela Buttazzoni (BDO), Brigitte Cummings (Accenture), Johannes Dobretsberger (Oracle), Rosalba Drumbl (GMA Services), Wolfgang Fenkart-Fröschl (Western Union), Thomas Gela (Semperit), Guido Hackl (Delta Air Lines), Ksenia Kozharnovich (Citibank), Tanja Lahaye (Randstad), Michaela Laussegger (ABA Invest), Sabine Luke (Ketchum Publico), Oliver Neumann (Bisnode D&B), Brigitte Rafael (IBM), Robin Rumler (Pfizer), Ernesto Schobesberger (PayLife), Andrea Schwartz (Western Union), Maria Wagner (Pfizer) oder Renée Wagner (Plug And Play).

Über die American Chamber of Commerce in Austria

Die American Chamber of Commerce in Austria (AmCham Austria) setzt sich als privatwirtschaftlich organisierte U.S. Handelskammer in enger Zusammenarbeit mit der U.S.-Diplomatie für den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten ein. Als aktive Interessensvertretung repräsentiert sie U.S.-Unternehmen, die am österreichischen Markt aktiv sind, und unterstützt österreichische Unternehmen bei ihren Erfolgen in den Vereinigten Staaten. Als Business-Enabler fördert sie die transatlantische Zusammenarbeit und vernetzt gemeinsame Wirtschaftsinteressen. Weitere Informationen auf http://www.amcham.at.

+++ BILDMATERIAL +++
Das Bildmaterial steht zur honorarfreien Veröffentlichung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zur Verfügung. Weiteres Bild- und Informationsmaterial im Pressebereich auf https://www.leisure.at. (Schluss)

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