Schwimmverband zur Einigung mit Dinko Jukic

Wien (LCG) – Entgegen anders lautender Darstellungen in diversen Medien hält der Österreichische Schwimmverband (OSV) fest, dass es keine Abweichungen von der Einigung des OSV mit Herrn Dinko Jukic gibt. Vielmehr halte der OSV vollinhaltlich am ewigen Ruhen des Verfahrens (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, AZ 5 CG 101/12b) fest, bekräftigte das Präsidium des OSV heute, Dienstag, in einer Aussendung. (Schluss)

LCG13370, 2013-12-03