Bilder zur Meldung auf http://presse.leisuregroup.at/unos/schuster
Wien (LCG) – Nachdem die geplante große Reform der Gewerbeordnung geplatzt ist, stellt UNOS-Unternehmerisches Österreich einen neuen Reformvorschlag vor, um zumindest in kleinen Schritten eine Entlastung der Unternehmen bei den Zwangsgebühren zu erreichen. UNOS-Bundessprecher Michael Schuster fordert, die Kammerumlage 2 (KU2) künftig vom Nettoeinkommen der im Unternehmen angestellten Mitarbeiter_innen zu berechnen. „Die KU2 ist ein Relikt aus der Zeit vor der ‚Abfertigung neu’, das nie abgeschafft wurde. Die Unternehmer_innen werden doppelt belastet. Sie bestraft Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen. Eine neue Berechnungsgrundlage bringt 20 bis 30 Prozent Entlastungspotenzial.“
In Anbetracht von 685 Millionen Euro aufgestauter Rücklagen in der WKO ist es an der Zeit, Reformen umzusetzen, die bei den Unternehmen ankommen und zeitnahe Entlastungen bringen. Schuster bedauert, dass die große, angekündigte Reform nicht in Sicht sei und die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmer_innen sich durch Bürokratie, Zwangsgebühren und Steuern zunehmend verschlechtere.
Mit 316,2 Millionen Euro im Jahr 2014 ist die KU2 die größte Einnahmequelle für die überfinanzierte Wirtschaftskammer. Weitere 196,4 Millionen Euro stammten in diesem Jahr aus der KU 1. 2014 lukrierte die Wirtschaftskammer insgesamt 512.605.566 Euro aus den beiden Kammerumlagen. Dazu kommen noch die Einnahmen aus den Grundumlagen, die pro Gewerbeschein und Bundesland fällig werden und die Fachgruppen und Fachverbände finanzieren. „Knapp 75 Prozent der enormen aufgestauten Rücklagen wurden 2014 an Neueinnahmen durch die KU1 und KU2 der Wirtschaft entzogen“, rechnet Schuster vor.
Mit der Informationsoffensive zur Belastung durch die KU2 möchte Schuster Unternehmen aufmerksam machen und ihnen die Möglichkeit geben, die Forderung online auf http://unos.eu/ku2netto zu unterstützen und sie damit auf eine breite Basis zu stellen.
„Die Neuordnung der KU2 ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt, um die heimischen Unternehmer_innen zu entlasten. Wir erhoffen uns einen breiten politischen Konsens für eine logische Forderung, der niemand mit Vernunft widersprechen kann“, betont Schuster.
Mit einem Online-Rechner auf http://unos.eu/kammerumlagenrechner können sich Unternehmer_innen einfach ausrechnen, wie viel sie im neuen Berechnungsmodell sparen können.
Während sich die Kammerumlage 1 (KU1) am realen Umsatz eines Unternehmens berechnet und damit zumindest in Relation zur betrieblichen Leistung steht, orientiert sich die Kammerumlage 2 (KU2) an der Zahl der Mitarbeiter_innen und bemisst sich am Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsgesetz und ist ebenfalls direkt an das Finanzamt abzuführen. Die Kammerumlage 2 wurde am 23. Oktober 1979 mit der Zusicherung, dass diese Einnahmen der Absicherung von Arbeiterabfertigung dienen, eingeführt. 2003 wurden die betrieblichen Vorsorgekassen eingeführt, die diese Absicherung Großteils obsolet machen. Trotz der „Abfertigung neu“ wurde die Beitragshöhe der Kammerumlage 2 nicht reduziert.
Am Beispiel eines Unternehmens, dessen Bruttolöhne der Mitarbeiter_innen 1.460 Euro monatlich übersteigen, entfallen 0,15 Prozent des Dienstgeberzuschlags auf den Bundeskammeranteil und weitere 0,21 bis 0,29 Prozent – je nach Bundesland – auf den Landeskammeranteil.
Bei einem Facharbeiter in der Bauindustrie mit einem Bruttogehalt von 2.539,11 Euro beläuft sich die KU2 im derzeitigen Berechnungsmodell beispielsweise auf 13,97 Euro pro Monat. Bei einer Berechnung vom Nettogehalt in der Höhe von 1.769,47 Euro würde diese auf 9,73 Euro monatlich sinken und somit eine Einsparung von 30,31 Prozent oder 59,26 Euro jährlich bei nur einem Angestellten bedeuten.
„Viele Unternehmer_innen würden gerne mehr Menschen beschäftigen, scheitern aber an den hohen Lohnebenkosten. Die Wirtschaftskammer muss sich selbst wieder als Interessensvertretung verstehen und ihren Zwangsmitgliedern die Möglichkeit bieten, zu wachsen“, betont Schuster.
UNOS-Unternehmerisches Österreich ist die Wirtschaftskammerfraktion der NEOS. Sie sind 2015 erstmalig bei der Wirtschaftskammerwahl angetreten und haben es aus dem Stand in drei Wirtschaftsparlamente geschafft. Der Fokus richtet sich auf Schaffung einer transparenten, schlanken Kammer, die durch Service besticht und nicht durch Zwang. UNOS steht ganz klar für die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in der Kammer. UNOS steht für Entlastung der Unternehmer_innen. Weitere Informationen auf http://www.unos.eu.
+++ BILDMATERIAL +++
Das Bildmaterial steht zur honorarfreien Veröffentlichung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zur Verfügung. Weiteres Bild- und Informationsmaterial im Pressebereich auf https://www.leisure.at. (Schluss)