Letzte Chance auf ein strahlendes Siegerlächeln: ORF-Enterprise verlängert die Einreichfrist für die ORF-AWARDS – BILD

Noch bis zum 7. Juni 2019 für ORF-TOP SPOT, ORF-ONWARD und ORF-WERBEHAHN einreichen.

Bilder zur Meldung in der Mediendatenbank: © ORF-Enterprise

Wien (LCG) – An sich würde die Einreichfrist für die ORF-AWARDS schon am 24. Mai 2019 enden. Weil die Kreativ-, Werbe- und Medienbranche gerade alle Hände voll zu tun hat, gibt es von der ORF-Enterprise eine Nachfrist bis inklusive 7. Juni 2019. Dann ist allerdings wirklich Schluss, damit die hochkarätig besetzte Expertenjury die Einreichungen über die Sommermonate bewerten kann. Wer das Rennen um ORF-WERBEHAHN, ORF-TOP SPOT und ORF-ONWARD macht, zeigt sich dann im November 2019. Dann wird der einzige Award der Kommunikationsbranche verliehen, der das großartige Zusammenspiel von Auftraggebern, Werbe- und Mediaagenturen sowie Produktionsfirmen für große Werbewirkung in den ORF-Medien würdigt.

„Echte Teamplayer sind die besseren Gewinnerinnen und Gewinner. Für ausgezeichnetes Teamplay stehen die ORF-AWARDS! Sie bieten die Bühne, auf der Auftraggeberinnen und Auftraggeber, Media- und Werbeagenturen gemeinsam mit Produktionsfirmen große Werbewirkung zu einem großen Fest machen“, fordert ORF-Enterprise-CEO Oliver Böhm Kurzentschlossene zur Einreichung auf.

Nur wenige Klicks bis zum strahlenden Siegerlächeln

Einreichen geht heuer noch einfacher: Dank des neuen Einreichtools genügen wenige Klicks, um Fernseh- und Radiospots oder Digitalkampagnen für die begehrten Awards einzureichen. Für die Einreichung zu ORF-TOP SPOT und ORF-WERBEHAHN reicht ab sofort die Eingabe der ORF-Archivnummer. Das Erstausstrahlungsdatum wird automatisch ergänzt und der Spot für die rund 50-köpfige Expertenjury hochgeladen. Das neue Einreichtool der ORF-Enterprise bringt auch Vorteile für Einreicher zum ORF-ONWARD. Hier genügt OA-Nummer aus der Auftragsbestätigung und der Upload des Werbemittels als ZIP-Datei. Dieses wird dann automatisch in einen Preview der ORF.at-Startseite eingebettet. Zusätzlich können bei komplexen Werbemitteln auch Erklärungsvideos hochgeladen werden, um der Jury die Arbeit zu vereinfachen.

Zu den ORF-AWARDS sind Arbeiten zugelassen, die zwischen 1. März 2018 und 28. Februar 2019 für große Werbewirkung in den ORF-Medien sorgten. Der ORF-TOP SPOT zeichnet die besten Fernsehspots aus, der ORF-WERBEHAHN kürt die besten Radiospots und der ORF-ONWARD würdigt exzellente Digital-Kampagnen in Österreichs größtem Nachrichten-Netzwerk. Die Einreichgebühr beträgt 100 Euro (exkl. USt). Die Einreichung ist auf https://enterprise.orf.at möglich. Die Einreichfrist endet am 7. Juni 2019.

Über die ORF-Enterprise

Als Vermarktungstochter des ORF zeichnet die ORF-Enterprise exklusiv für die Vermarktung sämtlicher überregionaler Medienangebote des führenden österreichischen Medienkonzerns verantwortlich. Das Portfolio umfasst unter anderem vier Fernsehsender (ORF 1, ORF 2, ORF III Kultur und Information, ORF SPORT +), drei nationale Radiosender (Ö1, Hitradio Ö3, radio FM4), das Printmagazin ORF nachlese, das gesamte Digital-Angebot auf ORF.at, die ORF-TVthek sowie den ORF TELETEXT. Im Geschäftsbereich Content Sales International und Licensing sowie Medienkooperationen werden Content und Marken des ORF weltweit lizenziert. Die ORF-Enterprise betreibt auch den ORF-Enterprise Musikverlag sowie ein eigenes Plattenlabel. Das Unternehmen ist die nationale Repräsentanz führender internationaler Kreativfestivals wie Cannes Lions International Festival of Creativity und Veranstalter nationaler Werbepreise wie ORF-TOP SPOT, ORF-WERBEHAHN und ORF-ONWARD. Die Geschäftsführung setzt sich aus Oliver Böhm (CEO, Werbevermarktung) und Beatrice Cox-Riesenfelder (CFO, Finanzen und Administration, Musik- und Contentverwertung) zusammen. Die ORF-Enterprise ist eine 100-prozentige Tochter des ORF-Medienkonzerns und hält unter anderem Beteiligungen an der Video-on-Demand-Plattform Flimmit. Weitere Informationen auf https://enterprise.ORF.at, https://contentsales.ORF.at und https://musikverlag.ORF.at.

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LCG19164, 2019-05-17