Bekanntheit ist kein Unrecht: Strafverfahren gegen Unternehmer in Rekordzeit eingestellt – BILD

Strafrecht und Polizeiapparat wurden in allfälligem Obsorgeverfahren missbraucht.

Wien (LCG) – In wenigen Ermittlungstagen kam die zuständige Behörde zur Erkenntnis, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Gastro-Unternehmer Martin Ho haltlos und nicht belegbar waren. Das Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Wien umgehend eingestellt. Es deutet sich an, dass der Polizeieinsatz von der Kindesmutter strapaziert wurde, um sich in einem möglichen Obsorgeverfahren des in Trennung lebenden Paares bessere Karten zu verschaffen.

„Die Staatsanwaltschaft Wien hat sehr zügig und korrekt das Strafverfahren eingestellt. Öffentliche Bekanntheit ist kein Urteil: Die irreführende Instrumentalisierung von Exekutiv- und Rechtsorganen hat sich rasch abgezeichnet. Recht ist nicht für Missbrauch da, sondern zum Schutz von Menschen – und insbesondere Frauen!“, erläutert Jurist Nikolaus Rast.

„Die mediale Skandalisierung über die Landesgrenzen hinaus ist schmerzhaft und verletzt die Privatsphäre der Familie. Ich stehe uneingeschränkt zu meinen Kindern. Die Hand zur Mutter meines dritten Kindes ist weiterhin ausgestreckt“, so Ho.

Klarer Sachverhalt

Ho bestätigt die Anwesenheit der WEGA-Exekutivbeamten und würdigt ihr professionelles deeskalierendes Vorgehen. Die Einstellung des Strafverfahrens binnen weniger Tage bekräftigt die juristische Erstdarstellung von Anwalt Nikolaus Rast. Die in der Wohnung befindliche Person versuchte, gesellschaftliche Vorverurteilungen und die Wahrnehmung des gemeinsamen Kindsvaters als Person öffentlichen Interesses zu ihrem Vorteil zu nutzen. Die Fakten haben für die Justiz Vorrang: In einem zügig und professionell geführten Ermittlungsverfahren hat das korrekte Agieren der Staatsanwaltschaft Wien Hos Unschuld erneut bestätigt.

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LCG25390, 2025-12-18