Trotz illegaler Monopole und erstem Schuldspruch: Google muss AdTech-Geschäft nicht zerschlagen – BILD

Vom US-Justizministerium angeregte Abspaltung der Werbebörse wurde von US-Bezirksgericht abgewiesen. Alphabet-Tochter schaffte es, sich mit geringfügigen Anpassungen strukturellen Maßnahmen zu entziehen. AGENDA 2050 hofft auf selbstbewusstes Vorgehen der EU-Gerichtsbarkeit.

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Wien (LCG) – Nach dem Vergleich von Meta mit der US-Justiz für eine an Konzernumsätzen gemessen geringe Summe, bei dem auch gleich die Aufarbeitung und Aufklärung des Cambridge-Analytica-Skandals aus der Welt geräumt wurden, folgt nun der nächste Rückschlag. Google erzielt einen entscheidenden Erfolg vor dem Bezirksgericht für den Eastern District of Virgina. Es weist die strukturellen Maßnahmen zurück, die vom US-Justizministerium (Department of Justice) vorgeschlagen wurden. Google wird lediglich zu Verhaltensänderungen verpflichtet, die von Richterin Leonie Brinkema bisher nicht näher konkretisiert wurden. Eine Abspaltung der Werbebörse, mit der die Alphabet-Tochter weite Teile der Wertschöpfung unter ihrer Kontrolle hat, rückt damit in weite Ferne.

Das Bezirksbericht argumentiert, dass ein Großteil der Vorschläge des US-Justizministerium bereits mit Anpassungen akzeptiert worden seien. Diese betreffen unter anderem Einschränkungen bei der Bevorzugung eigener Produkte und Dienste, verbesserten Datenaustausch mit Publishern sowie eine diskriminierungsfreie Behandlung von Drittanbieter-Werbebörsen und Adservern. In welchem Umfang diese Auflagen tatsächlich umgesetzt werden müssen, wurde bisher nicht kommuniziert.

Schwammige Auflagen erhalten die Marktbeherrschung

„Das aktuelle Urteil ist ein Schlag in das Gesicht einer ganzen Branche, die sich in Abhängigkeit weniger Monopolisten befindet. Google muss nur einzelne Geschäftspraktiken ändern, behält jedoch die Kontrolle über das Kerngeschäft in der Werbetechnologie. Schwammige Verhaltensauflagen bewahren das Alphabet-Unternehmen vor der geforderten Abspaltung des AdTech-Geschäfts. Das Gericht knickte vor Googles Androhungen von möglichen Anfechtungen ein und erlaubt dem Digitalgiganten, sein Verhalten selbst zu korrigieren. Die Marktdominanz des Konzerns wird durch das Urteil weiter gestärkt“, fasst Eugen Schmidt (AboutMedia), Präsident der AGENDA 2050, zusammen.

Mit dem Urteil ist bereits der vierte Versuch gescheitert, Google zu zerschlagen. Die AGENDA 2050 hofft, dass die europäische Gerichtsbarkeit selbstbewusst vorgeht und sich kein Beispiel an der US-Rechtsprechung nimmt. Mit dem Digital Services Act und Digital Markets Act stehen geeignete Gefäße bereit, um gegen die marktbeherrschende Stellung des Konzerns vorzugehen.

Sich auf den guten Willen eines Monopolisten zu verlassen, ist definitiv nicht der Weg, um das freie Internet zu erhalten und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Besonders kritisch sieht die AGENDA 2050, dass die Auflagen erst innerhalb der nächsten zwölf bis 18 Monate wirksam werden können. Jahrelange Streitigkeiten über deren Auslegung und Einhaltung scheinen bereits jetzt vorprogrammiert. Google wird weiterhin in allen Schritten von Werbeauktionen präsent bleiben und diesen Wissensvorsprung in anderen Produkten für sich nutzen.

Rechtswidriges Verhalten von Google wurde bereits von Gerichten bestätigt

Bereits 2023 warf das US-Justizministerium Google in einer Klage vor, Wettbewerber vom Markt auszuschließen und seine Marktdominanz auszubauen. Ein Urteil aus 2025 fiel zugunsten des Justizministeriums aus und bestätigte, dass der Digitalgigant den Adserver DoubleClick for Publishers rechtswidrig mit der Werbebörse AdX gekoppelt habe, um seine Marktmacht auszubauen. Damals forderte die Regierung eine Abspaltung von wesentlichen Teilen des AdTech-Stack.

Dem Urteil folgten weitere Klagen namhafter Publisher und AdTech-Anbieter wie The Atlantic, USA Today, Vox Media oder Penske Media, die Schadenersatz für wirtschaftliche Nachteile durch die AdTech-Praktiken von Google forderten. In einem separaten Verfahren stellten Bundesrichter ein weiteres rechtswidriges Monopol von Google in der Online-Suche fest.

Entscheidender Sieg für Google nach einem faulen Angebot

Ursprünglich verlangte das Justizministerium ein ausdrückliches Verbot für Google, Gebote oder die Preisgestaltung zu seinem eigenen Vorteil zu beeinflussen, die Offenlegung der relevanten Programmierlogik sowie die Einführung unabhängiger Auktionstechnologien über alle Werbeformate hinweg. Damit sollte Transparenz für Werbetreibende und Publisher geschaffen werden.

Google bot zwar an, externen AdTech-Unternehmen in Echtzeit Einblicke in die Gebote auf der programmatischen Werbebörse zu geben. Zudem wollte der Konzern Publishern ermöglichen, ein unabhängiges Auktionssystem zwischen seinen beiden wichtigsten Produkten einzusetzen, damit nicht nur die Google-Systeme die endgültige Entscheidung über den Verkauf von Werbeplätzen treffen. Davon ausgenommen waren bedeutende Erlösströme wie Videoanzeigen, Streaming-TV-Werbung und In-App-Anzeigen, da sich das Angebot nur auf klassische Bannerwerbung beschränkte. In diesen Bereichen würde Google laut seinen Anwälten über kein Monopol verfügen.

Über die AGENDA 2050

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LCG26211, 2026-09-11