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Falstaff schlägt Alarm: Drohendes Werbeverbot für Milchprodukte und Fruchtsäfte

ID: LCG21173 | 21.05.2021 | Kunde: Falstaff | Ressort: Wirtschaft Österreich | APA-OTS-Meldung

Wolfgang M. Rosam © Ian Ehm

Noch vor der EU soll in Österreich Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett- beziehungsweise Zuckeranteil verboten werden.

Wien (LCG) – Wenn es nach der Nationalen Ernährungskommission geht, soll schon Ende Mai ein sogenanntes Nährwertprofil beschlossen werden, das Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt verbietet. Im Klartext heißt das, dass weder Bio-Heumilch, Käse, Fruchtsäfte oder Marmeladen beworben werden dürften. Den österreichischen Medien, die durch die Corona-Krise ohnehin herbe Rückschläge hinnehmen mussten, droht der Verlust eines Werbevolumens von rund 200 Millionen Euro. Auch für heimische Produzenten sind in weiterer Folge Einbußen zu befürchten, wenn sie nicht wie internationale Konzerne auf Low-Fat/Low-Sugar-Kunstprodukte setzen.

In der Medienbranche herrscht Unverständnis darüber, dass Österreich einen nationalen Alleingang starten will, denn in der EU wird ohnehin an einer europaweiten Richtlinie gearbeitet, die frühestens 2022 in Kraft treten soll. Dem Vernehmen nach sind die in Österreich geplanten Maßnahmen deutlich strenger als jene, die von der EU zu erwarten sind.

Das vorgelegte österreichische Nährwertprofil legt Maßstäbe an, die sogar die strengen Kriterien des Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überbieten. Dabei funktionieren freiwillige Beschränkungen der heimischen Medien tadellos. Einem entsprechenden Verhaltenskodex zufolge verpflichtet sich die Branche zur Einhaltung konkreter Richtlinien bei der Bewerbung von Lebensmitteln mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt gegenüber Kindern in audiovisuellen Medien inklusiver diverser digitaler Kanäle. Seit 2017 bestand lediglich in zwei Beschwerdefällen zu Lebensmittelwerbung ein Zusammenhang mit Kindern.

Entsetzen bei Zeitungsherausgebern

Markus Mair, Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ), zeigt sich in einer ersten Reaktion entsetzt: „Ein Werbeverbot für alltägliche Lebensmittel ist nicht nur weltfremd, sondern schadet der gesamten Wirtschaft. Gerade in Zeiten, in denen es um die Ankurbelung der Konjunktur geht, wäre eine solche Maßnahme absolut kontraproduktiv. Darüber hinaus gibt es keinerlei wissenschaftliche Evidenz, dass Werbeverbote die Ernährungsgewohnheiten beeinflussen. Wesentlich sinnvoller wäre eine öffentliche Kampagne, die alle Bevölkerungsgruppen für ausgewogene Ernährung und mehr Bewegung sensibilisiert.“

Inkriminierte Lebensmittel

Der vorliegende Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht absolute Werbeverbote etwa folgende Lebensmittel vor:

  • Süßwaren
  • süße Backwaren
  • Speiseeis
  • pikante Snacks (Knabbereien)
  • Öle
  • frittierte, panierte und vorgebackene Lebensmittel

De facto würden die Werbeverbote zahlreiche weiter Lebensmittel betreffen. Unzulässig wäre etwa die Bewerbung von Bio-Heumilch, Käsesorten wie Emmentaler, griechischem Joghurt, Smoothies, 100 Prozent-Fruchtsäften, Gebäck wie Semmeln, Müsliriegeln, Maisstangen und Reiswaffeln, Fischstäbchen und Hühnernuggets, Kipferl und Brioche, Marmeladen, Milchreis, Cornflakes, Mozzarella-Sticks etc.

Frage des Alters ist entscheidend

Die aus dem österreichischen Nährwertprofil resultierenden Werbeverbote würden – anders als die EU-AVMD-Richtlinie – für sämtliche Medien und Kanäle gelten, von Zeitungen und Plakaten bis hin zu sozialen Medien. Mangels Altersobergrenze ist zu befürchten, dass Lebensmittelwerbung für Personen bis 18 Jahre eingeschränkt werden soll. Das würde einem generellen Werbeverbot gleichkommen. In der Praxis gibt es nämlich keine Möglichkeit der inhaltlichen Abgrenzung des Medienkonsums von Personen im Alter von 17, 19 oder 35 Jahren.

Über Falstaff

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