Mauerfall im Kleinen Haus der Kunst: Nächster Erfolg der DOTS GROUP vor Gericht
ID: LCG23062 | 02.03.2023 | Kunde: DOTS GROUP | Ressort: Chronik Österreich | Medieninformation
Bezirksgericht Innere Stadt erlässt einstweilige Vorkehrung gegen Immobilienspekulant. Uneingeschränkter Zugang muss wieder hergestellt werden.
Wien (LCG) – Nachdem Lukas Neugebauer und seine LNR Development in Selbstjustiz den Gastgarten des Restaurants „404 – Don’t Ask Why“ der DOTS GROUP abreißen und den Zugang zum Restaurant im denkmalgeschützten ehemaligen Verkehrsbüro zumauern ließ, muss der Immobilienspekulant nun die nächste Niederlage vor Gericht hinnehmen, bevor die zugrundeliegende und am 20. Februar 2023 eingebrachte Besitzstörungsklage noch verhandelt wird. Mittlerweile betreibt die DOTS GROUP ein Dutzend Besitzstörungsklagen gegen LNR Development. Neugebauer muss nun wohl erkennen, dass er sich nicht im rechtsfreien Raum bewegen könne und die österreichische Rechtsordnung auf für ihn gelte, die keinen Platz für seine eigenmächtige Selbstjustiz lässt. Die einstweilige Vorkehrung wurde gemäß § 458 Zivilprozessordnung vom Bezirksgericht Innere Stadt erlassen, da diese aufgrund des bisherigen Verhaltens von Neugebauer und seiner LNR Development zur Abwendung einer widerrechtlichen Beschädigung oder zur Hintanhaltung unwiederbringlichen Schadens nötig erscheint.
Neugebauer droht Exekution
Im Spruch des Bezirksgerichts Innere Stadt (Aktenzahl 60 C 21/23t) werden Neugebauer und seine LNR Development zur „Wiederherstellung des uneingeschränkten Zugangs zum Mietobjekt“ und zur „Unterlassung weiterer Besitzstörungen“ verpflichtet. Binnen zwei Tagen ab Zustellung des Spruchs muss LNR Development die Schlüssel für die rechtswidrig getauschten Schlösser aushändigen und die Ziegelmauer sowie weitere Barrikaden im Eingangsbereich entfernen. Sollte Neugebauer dem Spruch nicht Folge leisten, wird umgehend exekutiert. Ferner ist es Neugebauer mit sofortiger Wirkung verboten, der DOTS GROUP den Eingang zu ihrem Mietobjekt zu verhindern oder Störungshandlungen zu setzen sowie Änderungen an der von der DOTS GROUP geschaffenen Innenausstattung des Bestandsobjekts vorzunehmen.
Die rechtswidrigen Handlungen durch Neugebauer und seine LNR Development, die Leasingnehmer der Immobilie von einer UniCredit-Immobiliengesellschaft sind, verunmöglichen der DOTS GROUP als Mieterin derzeit den Betrieb des beliebten Restaurants „404 – Don’t Ask Why“ trotz eines aufrechten und bis 2031 abgeschlossenen Mietvertrags.
Über die DOTS GROUP
Seit 2005 setzt die von Unternehmer Martin Ho gegründete DOTS GROUP gastronomische Akzente in Österreich. Die international expandierende Unternehmensgruppe erwirtschaftet in den Bereichen Gastronomie, Bars und Clubs, Hotellerie, Ausstellungstätigkeit und Kunsthandel mit etwa 250 Mitarbeitern rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Zur Unternehmensgruppe gehören drei Restaurants („DOTS ESTABLISHMENT“, „DOTS AT THE LEO GRAND“, „404 – Don’t Ask Why“,), die Eventlocation „DOTS PALAIS“, ein Street-Food-Lokal („IVY’s PHO & GRILL“), fünf Clubs („DOTS – THE HIDDEN CLUB“, „Pratersauna“, „VIE i PEE“, „X Club“ sowie „Take Five“ in Kitzbühel), eine Bar ( „Y Mini Bar“) und das Hotel „La Petite Ivy“ in der Wachau. Der Ausstellungsbetrieb und Kunsthandel sind in der HO GALLERY gebündelt. Das Kleine Haus der Kunst wird mit wechselnden Ausstellungskonzepten in Zusammenarbeit mit namhaften Galerien und Kuratoren bespielt. Im Getränkebereich werden die Eigenmarken „Bodu Vodka“ und „Chin Chin Gin“ erzeugt, für den Premium-Tequila „Clase Azul“ zeichnet die DOTS GROUP exklusiv für den Vertrieb in Deutschland und Österreich verantwortlich. Die Unternehmensgruppe unterstützt die „Blue Heart Campaign“ der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel. Weitere Informationen auf dotsgroup.eu
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