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Gerechter Weihnachtsfrieden: „DOTS – THE HIDDEN CLUB“ bleibt geöffnet – BILD

ID: LCG23528 | 21.12.2023 | Kunde: DOTS - THE HIDDEN CLUB | Ressort: Chronik Österreich | Medieninformation

Champagner in »DOTS - THE HIDDEN CLUB« © DOTS GROUP

Verfahrensanordnung vom 11. Dezember 2023 ist gegenstandslos. Club bleibt weiterhin geöffnet. Einreichung für neues Genehmigungsverfahren ist bereits erfolgt.

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Wien (LCG) – Der Magistrat der Stadt Wien sorgt als zuständige Behörde für Weihnachtsfrieden auf der Mariahilfer Straße. Aufgrund des Entscheids des Verwaltungsgerichtshofs (VGW-122/043/9253-9258/2023/E) und der vorausgehenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde die Norm des vereinfachten Genehmigungsverfahrens in der Gewerbeordnung (§ 359b Abs 1 Z 4 GewO 1994) als verfassungswidrig anerkannt. Ab 30. Juni 2024 müssen Genehmigungen auch in Liegenschaften mit einer Generalgenehmigung – wie beispielsweise Einkaufszentren – in einem aufwendigen ordentlichen Verfahren erteilt werden. Es ist mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zusätzlichen Belastungen für Unternehmer zu rechnen.

Die Genehmigung von „DOTS – THE HIDDEN Club“ wurde nach damaliger Rechtslage durch die zuständige Behörde ordnungsgemäß in einem vereinfachten Verfahren erteilt. Das Genehmigungsverfahren wird nun erneut durchlaufen. Sämtliche Unterlagen und positive externe Gutachten wurden bereits vollumfänglich erneut an die zuständige Behörde übermittelt.

Keine Schließung bis zur erneuten Genehmigung

Seitens der – mutmaßlich aus politischer Motivation – prozessbetreibenden Anrainer wurde vorerst von einer „sofortigen Schließung“ von „DOTS – THE HIDDEN CLUB“ gesprochen. Die diesbezügliche Verfahrensanordnung ist nach Mitteilung des Magistrats der Stadt Wien (Geschäftszahl 1485846-2023-6) gegenstandslos, womit der Club weiterhin im Rahmen der erteilten Genehmigungen und in Übereinstimmung mit den unverändert geltenden Auflagen betrieben wird.

„Die hergestellte Gesetzmäßigkeit sorgt für den propagierten Weihnachtsfrieden. Die DOTS GROUP ist erleichtert, dass einmal mehr die Gerechtigkeit gegen fragwürdige Kampagnen gegen die DOTS GROUP siegt. Wir wünschen allen unseren Gästen stimmungsvolle Festtage und einen feierlichen Jahreswechsel im ‚DOTS – THE HIDDEN CLUB‘!“, kommentiert die DOTS GROUP abschließend.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung wurde das gesetzliche Weiterbetriebsrecht gemäß Gewerbeordnung zuerkannt. Die Aufrechterhaltung des Betriebs ist unter Einhaltung der Auflagen des zwischenzeitlich aufgehobenen Bescheids möglich und zulässig.

Über die DOTS GROUP

Seit 2005 setzt die von Unternehmer Martin Ho gegründete DOTS GROUP gastronomische Akzente in Österreich. Die international expandierende Unternehmensgruppe erwirtschaftet in den Bereichen Gastronomie, Bars und Clubs, Hotellerie, Ausstellungstätigkeit und Kunsthandel mit etwa 250 Mitarbeitern rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Zur Unternehmensgruppe gehören drei Restaurants („DOTS ESTABLISHMENT“, „DOTS AT THE LEO GRAND“, „404 – Don’t Ask Why“,), die Eventlocation „DOTS PALAIS“, ein Street-Food-Lokal („IVY’s PHO“) fünf Clubs („DOTS – THE HIDDEN CLUB“, „Pratersauna“, „VIE i PEE“, „X Club“ sowie „Take Five“ in Kitzbühel) und das Hotel „La Petite Ivy“ in der Wachau. Der Ausstellungsbetrieb und Kunsthandel sind in der HO GALLERY gebündelt. Im Getränkebereich werden die Eigenmarken „Bodu Vodka“ und „Chin Chin Gin“ erzeugt. Die Unternehmensgruppe unterstützt die „Blue Heart Campaign“ der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel. Weitere Informationen auf dotsgroup.eu

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