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Online-Vermarkterkreis rät zum Handeln nach Wegfall des Privacy Shields – BILD

ID: LCG20330 | 22.09.2020 | Kunde: ONLINE-VERMARKTERKREIS | Ressort: Medien Österreich | Medieninformation

Shield © unsplash.com/niftyart

Publisher und Vermarkter sind gut beraten, sich rechtlich abzusichern.

Bilder zur Meldung in der Mediendatenbank: © AboutMedia

Wien (LCG) – Nachdem das „Privacy Shield“ durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2020 gefallen ist, kristallisieren sich nun die rechtlichen Fragestellungen heraus, die Publisher und Vermarkter zeitnah beantworten sollen. Durch den Fall der Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten genossen US-Digitalgiganten wie Facebook, Google oder Amazon eine Sonderstellung, da die Datenübertragung in die USA zugelassen wurde, wo gesetzlich kein vergleichbarer Datenschutz zu jenem in der Europäischen Union verankert ist.

„Der Fall des ‚Privacy Shields‘ war ein richtiger Schritt, um die hohen europäischen Datenschutzstandards zu schützen. Beim transatlantischen Datenaustausch gibt es einige Punkte zu beachten, die möglichst schnell geklärt werden sollten, um auf der sicheren Seite zu sein“, empfiehlt Eugen Schmidt (AboutMedia), Leiter des Online-Vermarkterkreises.

Grundsätzlich geht es um die Feststellung, ob überhaupt ein Datenverkehr mit den USA stattfindet und um die Feststellung des Vertragspartners sowie die Klärung, ob und wie Daten in den Staaten gehosted werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Social-Media-Aktivitäten und allfälligen Plug-ins gewidmet werden. Ebenso muss definiert werden, ob es sich beim empfangenden Unternehmen um einen „elektronischen Diensteanbieter“ gemäß Section 702 Intelligence Surveillance Act (FISA) handelt. Zudem muss die Grundlage des Datentransfers erfasst werden. Dies können beispielsweise Standardvertragsklauseln (SCC), Binding Corporate Rules (BCR), genehmigte Vertragsklauseln oder die ausdrückliche Einwilligung sein. Dementsprechend leiten sich Änderungserfordernisse ab. Beispielsweise sind Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen vorzunehmen oder sogar der Anbieter zu wechseln.

Der Online-Vermarkterkreis empfiehlt, die praktische Checkliste der Wirtschaftskammer Österreich durchzugehen, um rasch für Rechtssicherheit zu sorgen.

„Die Wirtschaftskammer Österreich hat hier ein ausgezeichnetes Tool vorgelegt, das übersichtlich aufzeigt, was zu tun ist“, so Schmidt.

Über den Online-Vermarkterkreis

Der Online-Vermarkterkreis Austria (OVK Austria) ist die Interessenvertretung der österreichischen Digitalvermarkter und -Publisher im Rahmen des iab austria. Sein Zweck ist die nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung des digitalen Werbemarktes in Österreich. Die obersten Ziele sind die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen sowie deren Kommunikation im Bereich Markttransparenz, Werbequalität, Planungseffizienz, Standardisierung von Werbeformaten, mit dem Augenmerk auf stetig veränderte und wachsende Anforderungen für Vermarkter – jedoch abgestimmt mit den Bedürfnissen von Werbetreibenden. Darüber hinaus engagiert sich der OVK auch in nationalen und internationalen Gremien für die Weiterentwicklung der Branche. Leiter des OVK im iab austria ist Eugen Schmidt, Geschäftsführer von AboutMedia. Teilnehmer am OVK Austria sind Michael Buchbinder (ProSiebenSat.1 PULS 4), Pierre Greber (styria digital one), Hannes König (Shpock), Alexander Leitner (Goldbach Austria), Bernd Platzer (Purpur Media), Maximilian Pruscha (YOC), Matthias Seiringer (ORF-Enterprise) und Christopher Sima (Krone Multimedia). Weitere Informationen auf https://www.iab-austria.at/iab-austria/arbeitsgruppen/online-vermarkterkreis.

Über das interactive advertising bureau austria (iab austria)

In der Österreich-Sektion des interactive advertising bureau haben sich über 200 führende Unternehmen der digitalen Wirtschaft organisiert. Sie setzen Maßstäbe für die digitale Kommunikation, unterstützen die werbetreibenden Unternehmen mit Expertise, sorgen für Transparenz und fördern den Nachwuchs. Durch die Vielfalt der Mitglieder aus allen Bereichen der Digitalwirtschaft, ist der ganzheitliche Blick auf die für die Branche relevanten Themen gewährleistet. Das iab austria ist in ständigem Austausch mit Politik, Öffentlichkeit und anderen Interessensgruppen. Weitere Informationen auf https://www.iab-austria.at.

+++ BILDMATERIAL +++
Das Bildmaterial steht zur honorarfreien Veröffentlichung im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zur Verfügung. Weiteres Bild- und Informationsmaterial im Pressebereich auf https://www.leisure.at. (Schluss)

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