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Wiener Neustadt: Neuordnung des sozialen Wohnbaus der Stadt – VIDEO

ID: LCG25295 | 07.10.2025 | Kunde: IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt | Ressort: Wirtschaft Österreich | APA-OTS-Meldung

Rathaus der Statutarstadt Wiener Neustadt © Michael Weller

Bürgermeister Klaus Schneeberger: „Wir nehmen soziale Verantwortung wahr und führen unsere Gemeindewohnungen in eine sichere Zukunft!“. Stadt behält mindestens 25 Prozent ihrer Mieteinheiten und wird damit auf dem Niveau der Stadt Graz liegen.

Video zur Meldung in der Mediendatenbank und auf Youtube

Wiener Neustadt (LCG) – Die Statutarstadt Wiener Neustadt stellt die Weichen für die Zukunft und ordnet den kommunalen Wohnbau neu. Damit bekennt sie sich klar zur sozialen Verantwortung. Sie ermöglicht dringend notwendige Sanierungen im kommunalen Wohnbau und schafft eine langfristige Perspektive. Mindestens 25 Prozent der Mieteinheiten (das sind 610) bleiben weiterhin im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt und werden durch die IFP Immobilien Freizeit Parken-Wiener Neustadt GmbH (IFP) gehalten. Wiener Neustadt bewegt sich beim Anteil von Gemeindewohnungen je 1.000 Einwohner im Österreich-Vergleich hinkünftig auf einem Niveau von etwa St. Pölten, Villach oder Graz. Für den Rest werden in den nächsten 18 Monaten private Interessenten gesucht. Dadurch ist sichergestellt, dass der kommunale Wohnbau eine Kernaufgabe der Stadt bleibt und soziale Verantwortung für Menschen mit Unterstützungsbedarf gelebt wird.

Die IFP wird in den nächsten Monaten einen Teil ihres Immobilienbestands neu ordnen. Der mehrstufige, transparente Prozess wird von CBRE Österreich, einem ausgewiesenen Experten für Immobilientransaktionen mit ausgezeichneter fachlicher Reputation, begleitet. Hohe Anforderungen an die künftigen Eigentümer stellen sicher, dass die Interessen der Mieter und der Kommune gewahrt bleiben.

Politische Verantwortung ermöglicht Investitionen in die Zukunft

„Investitionen in den Gemeindebau aus dem Stadtbudget sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage derzeit nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus verhindern hohe Belastungen aus Darlehen eine positive Weiterentwicklung. Und drittens gibt es eine massive Belastung des Stadt-Budgets durch geringere Mieteinnahmen aufgrund Leerständen. Diese drei Eckpfeiler sind es, die eine zukunftsorientierte Neuordnung des kommunalen Wohnbaus notwendig machen. Wir haben jetzt die Chance, diese Konsolidierung aktiv zu gestalten. Unser Ziel ist es, eine solide Auswahl an Mieteinheiten im Eigentum der Stadt zu behalten und in eine gute Zukunft zu führen. Für den Rest des derzeitigen Portfolios suchen wir in den nächsten Monaten im Rahmen eines transparenten Prozesses geeignete Interessenten. Wir laden dabei auch ein breites Spektrum an geeigneten Interessenten, unter anderem Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützige Wohnbauträger, aktiv ein, an dem Verfahren teilzunehmen. So schaffen wir budgetäre Spielräume für die Stadt, in die im Eigentum der Stadt verbleibenden Objekte zu investieren und schaffen auch die Möglichkeit, dass die neuen Eigentümer in den erworbenen Objekten Investitionen vornehmen. Wir nehmen somit unsere politische Verantwortung im Sinne der Stadt Wiener Neustadt, ihrer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Zukunft wahr und ermöglichen gleichzeitig eine Verbesserung des kommunalen Wohnbaus in Wiener Neustadt“, so Bürgermeister und Vorsitzender der IFP-Generalversammlung Klaus Schneeberger.

Weniger Leerstand und bessere Wohnqualität

Von den 2.192 Gemeindewohnungen stehen derzeit rund 500 Wohnungen (etwa 22 Prozent) leer. Ziel der Stadt ist es, weiterhin mindestens 25 Prozent (610 Einheiten) der Mieteinheiten im Eigentum zu halten. Für die restlichen Einheiten werden in einem transparenten Konsolidierungs- und Vergabeprozess geeignete Interessenten gesucht. Dieser Prozess ist auf 18 Monate angelegt. Die Neuordnung des kommunalen Wohnbaus in Wiener Neustadt soll Investitionen in Sanierungen und Verbesserungen ermöglichen. Besonderes Augenmerk bei den im Eigentum der Stadt verbleibenden Objekten liegt auf Energieeffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit. In den letzten Jahren standen der IFP pro Jahr nur rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, um in die Sanierung des Immobilienbestands zu investieren. Dadurch konnten in den letzten zehn Jahren im Schnitt lediglich etwa 80 Wohnungen pro Jahr modernisiert werden.

Die Gemeindewohnungen wurden im Jahr 2006 an die IFP ausgegliedert. In den letzten drei Jahren verursachten die Gemeindewohnungen einen jährlichen Abgang von rund vier Millionen Euro pro Jahr. Benötigte Investitionen und die Tilgung der Darlehen würden in den nächsten Jahren zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand führen, der durch die Stadt – insbesondere vor dem Hintergrund der vorherrschenden wirtschaftlichen Gesamtsituation – nicht zu stemmen wäre. Diese finanzielle Belastung der Stadt wird durch die Neuausrichtung in Zukunft drastisch reduziert werden. Die Erlöse aus der Konsolidierung ermöglichen es einerseits, Schulden zu tilgen. Andererseits stehen neue Mittel zur Verfügung, um in die Immobilien zu investieren, die im Eigentum der Stadt verbleiben. Dies sind mindestens 25 Prozent der derzeitigen Mieteinheiten. Durch die Tilgung der Schulden wird das Budget der Stadt nachhaltig entlastet und die Finanzsituation der Kommune für künftige Generationen stabilisiert.

Sorgsame Auswahl der Partner

Die künftigen Eigentümer des restlichen Bestands werden in einem mehrstufigen, transparenten Verfahren umsichtig ausgewählt. Für den gesetzeskonformen, transparenten Bieterprozess wurden 18 Monate veranschlagt. Im Prozess sind hohe Anforderungen an die Zulassung am Verfahren definiert, insbesondere hinsichtlich Geldwäscheprävention und finanzieller Leistungsfähigkeit der Interessenten. Die Immobilien werden dem Markt in Paketen angeboten. Durch CBRE Österreich wird im Prozess auch ein breites Spektrum an geeigneten Interessenten, unter anderem Wohnbaugenossenschaften und gemeinnützige Wohnbauträger, aktiv eingeladen, an dem Verfahren teilzunehmen.

Mieterinnen und Mieter durch Mietrechtsgesetz geschützt

Die Mietverträge der Mieterinnen und Mieter in Objekten mit neuen Eigentümern bleiben unverändert aufrecht. Die diesbezüglichen Rechte sind durch das österreichische Mietrechtsgesetz geschützt, das auf alle Wohnungen anwendbar ist. Somit bleiben auch die Mietzinse ganz klar gesetzlich geregelt. Darüber hinaus entstehen durch den Eigentümerwechsel zusätzlich Möglichkeiten, dass in den kommenden Jahren Sanierungen, Modernisierungen und Weiterentwicklungen vorgenommen werden.

Umfassende Kommunikationsmaßnahmen

Der komplette Prozess der Neuordnung des kommunalen Wohnbaus in Wiener Neustadt wird umfassend kommunikativ begleitet. Folgende Kommunikations- und Informationsmaßnahmen sind geplant bzw. bereits in Umsetzung:

 


FAQ – Fragen & Antworten

Warum ordnet die Stadt Wiener Neustadt den kommunalen Wohnbau neu?

Die Budgetsituation ist angespannt. Soziales Engagement kann nur auf einer soliden finanziellen Basis erfolgen. Die Stadt Wiener Neustadt stellt die Weichen für die Zukunft und trifft mutige politische Entscheidungen für die Zukunft. Durch die Neuordnung der Gemeindewohnungen werden lange benötigte Sanierungen und Modernisierungen ermöglicht. Gleichzeitig wird das Stadtbudget entlastet und Geld für andere gemeinnützige Projekte frei. Der Gemeindebau stellt in seiner aktuellen Größe und Form in den nächsten Jahren einerseits eine hohe Darlehensbelastung dar und würde andererseits Kosten für Sanierungen mit sich bringen. Dies ist durch die Stadt nicht aufzubringen. Der Fortbestand des sozialen Wohnbaus wäre gefährdet. Deswegen wird jetzt gehandelt, um die Neuordnung aktiv mitgestalten zu können.

Warum investiert die Stadt Wiener Neustadt nicht selbst in ihre Immobilien?

Kommunaler Wohnbau ist kein finanzielles Profitmodell. Die aktuelle wirtschaftliche Lage lässt keine Investitionen in den Immobilienbestand im erforderlichen Ausmaß zu. Die Stadtregierung stellt durch diesen Konsolidierungsprozess die Weichen für die Zukunft. Der gemeinnützige Wohnbau wird neu geordnet und zukunftsorientiert aufgestellt. Gleichzeitig wird das Budget der Stadt Wiener Neustadt nachhaltig entlastet. Die Neuaufstellung des kommunalen Wohnbaus zielt auf eine Steigerung der Wohnqualität für die Mieter ab und ermöglicht gleichzeitig eine Entlastung des Stadtbudgets.

Was ändert sich für die Mieter in Objekten mit Eigentümerwechsel?

Außer dem Eigentümerwechsel rechtlich nichts! Die Mieter sind durch die Bestimmungen des Mietrechtgesetzes (MRG) geschützt. Durch einen Eigentümerwechsel kommt es zu keinen Vertragsänderungen. Bei 85 Prozent der Verträge handelt es sich um unbefristete Mietverträge. Im Gegenzug haben sie sogar die große Möglichkeit, dass ihr Objekt saniert und auf modernen Stand gebracht wird, was derzeit aufgrund der finanziellen Gesamtsituation – wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Was ändert sich für die Mieter in Objekten, die im städtischen Eigentum bleiben?

Nichts! Die Stadt Wiener Neustadt bleibt weiterhin Vermieterin. Es wird angestrebt, diese Objekte in Zukunft zu sanieren und zu modernisieren, wobei ein großes Augenmerk auf Wohnkomfort, thermischer Sanierung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit liegt. Für die Mieter besteht kein Handlungsbedarf. Die Stadt Wiener Neustadt wird frühzeitig und direkt über aktuelle Entwicklungen informieren.

Müssen Mieter aktuell selbst handeln?

Nein! Mieter werden laufend von der Stadt Wiener Neustadt über aktuelle Entwicklungen informiert.

Wie viele Gemeindebauten bleiben im städtischen Eigentum?

Mindestens 25 Prozent der Mieteinheiten verbleiben im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt. Das sind 610 Einheiten. Künftig werden mehr Mittel zur Verfügung stehen, um in diese verbleibenden Gebäude zu investieren und die Wohnqualität zu verbessern. Soziale Verantwortung ist für die Stadt Wiener Neustadt ein zentrales Anliegen. Für sozial bedürftige und unterstützungswürdige Menschen wird auch künftig ausreichend sozialer Wohnraum zur Verfügung stehen.

Was passiert, wenn eine Immobilie einen neuen Eigentümer findet?

Vorerst nichts! In weiterer Folge besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Eigentümer in die Immobilien investiert und sich die Qualität der Immobilie dadurch verbessert. Dies wäre im Besitz der Stadt nicht in der Form möglich.

Bis wann soll die Neuordnung des sozialen kommunalen Wohnbaus abgeschlossen sein?

Der Prozess ist bewusst lange anberaumt, um geeignete und geprüfte Interessenten zu finden, die im Interesse der Stadt Wiener Neustadt und der Mieter agieren. Die finale Entscheidung wird innerhalb der nächsten 18 Monate fallen. Der Ablauf des Verfahrens ist klar gesetzlich geregelt und folgt exakten Transparenzkriterien.

Ist es möglich, dass Investoren künftig schnelles Geld mit den Gemeindebauten machen wollen?

Die Auswahl der Interessenten wird mit großer Sorgfalt und Umsicht getroffen. Der mehrstufige, transparente Vergabeprozess zielt darauf ab, geeignete Interessenten zu finden. Die Ausschreibung erfolgt EU-weit. Aktiv werden Genossenschaften und andere Interessenten angesprochen, die langjährige Erfahrungen im sozialen Wohnbau vorweisen können. Die Stadt Wiener Neustadt wird selbst Vorschläge für künftige Eigentümer machen. Die neuen Eigentümer sind verpflichtet, die bestehenden Mietverträge unverändert zu übernehmen.

Was passiert mit den Immobilien, die nicht verkauft werden?

Diese Immobilien bleiben im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt. Die Stadt Wiener Neustadt wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in die Sanierung und Modernisierung dieser Häuser investieren. Dabei stehen ökologische Nachhaltigkeit, thermische Sanierung und Klimaschutz im Vordergrund.

Wie viele Gemeindewohnungen gibt es in Wiener Neustadt derzeit?

Aktuell stehen 2.192 Gemeindewohnungen im städtischen Eigentum. Knapp 500 davon (rund 22 Prozent) stehen derzeit leer, da die nötigen Mittel für dringend benötigte Modernisierungen und Sanierungen nicht vorhanden sind. Durch die Neuordnung des gemeinnützigen Wohnbaus werden diese Investitionen ermöglicht.

Wo liegt Wiener Neustadt im nationalen Vergleich (Gemeindewohnungen pro 1.000 Einwohner) und wo wird Wiener Neustadt nach der Neuordnung stehen?

Wiener Neustadt bietet derzeit rund 45 Gemeindewohnung pro 1.000 Einwohner an. Damit bewegt sich Wiener Neustadt österreichweit im obersten Segment. Langfristig wird sich der Anteil an Gemeindewohnungen im Eigentum der Stadt Wiener Neustadt etwa auf den Wert von vergleichbar großen Städten wie St. Pölten oder Villach annähern oder auch jenem der Stadt Graz entsprechen.

Welche Objekte werden im Zuge der Neuorganisation des sozialen, kommunalen Wohnbaus Interessenten angeboten?

  • Adlergasse 3/ehem. Hypo-Haus
  • Anton Ofenböck-Häuser
  • Bräunlichgasse 6a, 8
  • Dietrichgasse/Kammangasse
  • Etrich-Hof
  • Ezilingasse
  • Ferdinand Porsche-Ring 1
  • Grazer Straße 96a/Keßlergasse 7
  • Gustav Kraupa-Wohnhausanlage
  • Herrengasse 24, 24a
  • Julius Willerth-Gasse 24-26
  • Kollonitschgasse 6, 12
  • Lederergasse 4
  • Neunkirchner Straße 49, 54, 66, 67, 72
  • Nittnergasse 4, 10
  • Pottendorfer Straße 10,12, 42, 54-56, 58-60
  • Raugasse 24
  • Reyergasse 7
  • Robert Stolz-Siedlung
  • Schlögelgasse 6
  • Sparkassenhäuser
  • Walthergasse 17
  • Verbundhäuser Flugfeld (Wöllersdorfer Straße, Flugfeldgürtel, etc.) – mit Ausnahme Dr. Karl Renner-Hof

Welche Objekte bleiben im Besitz der Stadt?

  • Posthof (Wiener Straße, Domgasse, Domplatz)
  • Neunkirchner Straße 65a+b+c
  • Pernerstorfer Hof
  • Promenade 1 (Europahaus)
  • Nestroystraße 2,4,6
  • komplette Schelmersiedlung; Dr. Karl Renner-Hof

Wie teilen sich die Wohnungen nach Abschluss des Projektes auf?

Es wird ein Anteil von mindestens 25 Prozent angestrebt, der im städtischen Eigentum bleibt. Das sind 610 Mieteinheiten

Wie viel Geld wurde in den vergangenen zehn Jahren in die Gemeindewohnungen investiert?

Jährlich wurden mehr als 1,5 Millionen Euro in die Gemeindewohnungen der Stadt Wiener Neustadt investiert. In den letzten zehn Jahren waren es insgesamt rund 17 Millionen Euro. Mit dieser Summe können maximal 80 Wohnungen pro Jahr saniert werden. Aus dem aktuellen Budget stehen aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um die dringend benötigten umfangreichen Sanierungen und Modernisierungen zu finanzieren. Die Neuordnung des kommunalen Wohnbaus gibt der Gemeinde mehr finanzielle Flexibilität, um in die bestehenden Objekte zu investieren und Sanierungen voranzutreiben.

Ist geplant, verschiedene Interessenten als Partner zu gewinnen oder hinkünftig nur mit einem zusammenzuarbeiten?

Der mehrstufige, transparente und objektive Prozess der Partnersuche zielt darauf ab, geeignete Partner zu gewinnen. Der Prozess ist darauf angelegt, unterschiedliche Partner zu finden, die nach Möglichkeit über Erfahrungen im sozialen Wohnbau verfügen. Die Einbindung mehrerer Partner ermöglicht, dass die Interessen der Mieter gewahrt bleiben und es zu keiner Konzentration am Wiener Neustädter Wohnungsmarkt kommen wird.

Wird es bei den verbleibenden Gemeindewohnungen weiterhin einen Pool von (bisher acht) „Sozialwohnungen“ für Menschen mit geringem Einkommen und soziale Härtefälle geben?

Ja! Die Stadt Wiener Neustadt bekennt sich klar zu ihrer sozialen Verantwortung und zum kommunalen Wohnbau. Es wird auch künftig ausreichend Wohnfläche für bedürftige Menschen zur Verfügung stehen.

Bleiben die bewährten Aktionen „Durchstarter-Wohnungen“ und „60+-Bonuswohnungen“ erhalten?

Ja, diese Aktionen und Fördermodelle werden auch hinkünftig weitergeführt, um vor allem der jüngeren und der älteren Generation attraktive Angebote zu machen und das Wohnen leistbarer zu gestalten.

Was passiert mit den Einnahmen aus der Neuorganisation des sozialen, kommunalen Wohnbaus?

Die Stadt Wiener Neustadt beabsichtigt, die Einnahmen aus der Neuordnung in die Immobilien zu investieren, die weiterhin in ihrem Eigentum verbleiben. Damit soll der Wohnkomfort für die Bewohner steigen. Zudem werden dringend nötige thermische Sanierungen und Modernisierungen im Sinne der Nachhaltigkeit möglich. Sollten zusätzliche Mittel durch die Neuorganisation des kommunalen Wohnbaus frei werden, entlastet dies zusätzlich das Stadtbudget.

Weitere Informationen auf wiener-neustadt.at/gemeindewohnungen2025

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