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IAB-Europe-Erklärung: Belgisches Marktgericht verweist IAB-Europe-Urteil zu TCF an den Europäischen Gerichtshof – BILD

ID: LCG22374 | 12.09.2022 | Kunde: iab austria - interactive advertising bureau | Ressort: Wirtschaft Österreich | Medieninformation

Markus Plank, Präsident des interactive advertising bureau austria © Stefanie J. Steindl

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Brüssel/Wien (LCG) – Das IAB Europe nimmt die Zwischenentscheidung des belgischen Marktgerichts (Teil des Brüsseler Berufungsgerichts) im Zusammenhang mit der Berufung von IAB Europe gegen die Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde (APD) vom Februar 2022 zu IAB Europe und dem Transparency & Consent Framework (TCF) zur Kenntnis.

In seiner Zwischenentscheidung hat das belgische Marktgericht beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dabei handelt es sich um die Fragen:

  1. ob das IAB Europe Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist und
  2. ob TC-Strings (ein digitales Signal, das Nutzerpräferenzen enthält) als „personenbezogene Daten“ im Sinne der EU-DSGVO anzusehen sind.

Die Vorlage an den EuGH bedeutet, dass ein endgültiges Urteil des Marktgerichts wahrscheinlich nicht vor 2023 oder sogar 2024 ergehen wird.

Das IAB Europe begrüßt die Entscheidung des belgischen Marktgerichts.

„Die Auslegung des Begriffs der ‚personenbezogenen Daten‘ und der Kontrollbefugnis durch die belgische Datenschutzbehörde APD ist aus Sicht des Verbraucherschutzes unnötig weit gefasst und hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung offener Standards und der in der EU-DSGVO vorgesehenen Verhaltenskodizes“, erklärt Townsend Feehan, CEO von IAB Europe. „Sie würde eine inakzeptable finanzielle Belastung für die Aufnahmeorganisationen darstellen und die Entwicklung dieser wichtigen Instrumente zur Einhaltung der Vorschriften behindern.“

Markus Plank, Präsident des iab austria, und Stefan Santer, Mitglied der AG Public Affairs im iab austria dazu unisono: „Die Werbebranche begrüßt grundsätzlich die nun vorliegende Zwischenentscheidung des belgischen Marktgerichtes zum TCF. Die Vorlage beim EuGH bekräftigt auch unsere Auffassung, dass es sich bei den aktuellen Verfahren nicht um einen Einzelfall handelt, sondern eine ganze Industrie betroffen ist. Eine Lösung auf gesamteuropäischer Ebene ist aus unserer Sicht der richtige Schritt für mehr Rechtssicherheit und die Anerkennung eines Industriestandards im Sinne von Transparenz und Fairness. Der Aufschub einer finalen Entscheidung zum TCF bedeutet aber auch, dass bis dahin weiterhin noch Unsicherheiten bestehen – und das für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum.“

Über das interactive advertising bureau austria (iab austria)

Mit über 200 Mitgliedern aus allen Teilbereichen (Verlagshäuser und Medienunternehmen, Werbetreibende, Agenturen, technische Dienstleister und Start-ups) ist das iab austria die größte unabhängige Interessenvertretung der österreichischen Digitalwirtschaft. Das iab austria entwickelt im Dialog der spezialisierten und vernetzten Arbeitsgruppen mit allen Stakeholdern holistische Sichtweisen und vertritt die Interessen der gesamten Digitalwirtschaft konsensual. Um den Digitalstandort zu stärken, entwickelt das iab austria technische und rechtliche Standards sowie Aus- und Weiterbildungsprogramme, fördert den Wissensaustausch durch Veranstaltungen und Publikationen, veranstaltet mit dem iab webAD den wichtigsten Preis der Digitalwirtschaft und vertritt die politischen Interessen auf nationaler und europäischer Ebene. Weitere Informationen auf iab-austria.at

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