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DOTS THE HIDDEN CLUB: Beschluss des Verfassungsgerichtshofs hat keine Auswirkung auf den Betrieb des Clubs – BILD

ID: LCG23114 | 30.03.2023 | Kunde: DOTS - THE HIDDEN CLUB | Ressort: Chronik Österreich | Medieninformation

DOTS - The Hidden Club © DOTS - The Hidden Club

Kein Erkenntnis oder Urteil: Lediglich Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens. Spekulationen über „Drogeriemarkt-Genehmigung“ sind laut quakende Zeitungsenten ohne Wahrheitsgehalt.

Bilder zur Meldung in der Mediendatenbank

Wien (LCG) – Im Beschluss vom 14. März 2023 (Aktenzeichen: E 1648/2022-8) äußert der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bedenken, ob §359b Abs 1 Z 4 Gewerbeordnung dem Gleichheitsgrundsatz entspricht und somit verfassungskonform ist. Aufgrund dieser Bedenken hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. In dessen Rahmen wird die besagte Norm auf Verfassungsmäßigkeit geprüft. Es handelt sich dabei nicht um die juristische Auseinandersetzung mit einem Einzelfall oder um eine Ermittlung gegen die DOTS GROUP, wie in manchen Medien skandalisierend suggeriert wird. Mit einem Erkenntnis des VfGH ist erst in mehreren Monaten zu rechnen. Erkennt er diese Norm als nicht verfassungskonform an, könnte das weitreichende Folgen für künftige Genehmigungsverfahren nach sich ziehen und für noch höheren bürokratischen Aufwand bei der Eröffnung von (Gastronomie-) Betrieben sorgen.

Der Hintergrund: Das Lokal „DOTS THE HIDDEN CLUB“ der DOTS GROUP wurde 2021 auf Basis einer Generalgenehmigung durch die zuständigen Behörden der Stadt Wien in einem verkürzten Verfahren genehmigt. Dies war möglich, weil es sich um eine Immobilie mit gemischter Widmung für Gastronomie- und Gewerbeflächen – vergleichbar mit einem Einkaufszentrum – handelt.

Einige wenige Anrainer wollten – mutmaßlich auch aus politischer Motivation heraus – die Eröffnung des neuen Betriebs auf der stark frequentierten Einkaufsstraße, die über eine hohe gastronomische Dichte verfügt, verhindern. Ihre diesbezüglichen Versuche sind sowohl beim zuständigen Bezirksgericht in Wien als auch beim Verwaltungsgerichtshof abgeblitzt. Beide Gerichte erachten das verkürzte Genehmigungsverfahren für angemessen und rechtmäßig.

Drogeriemarkt im medialen Märchenland

Medienberichte, wonach das Lokal „DOTS THE HIDDEN CLUB“ mit der Genehmigung eines Drogeriemarkts betrieben würde, sind in den Bereich der fantasievollen Märchenerzählungen einzuordnen. Der Betrieb verfügt über alle behördlichen Genehmigungen sowie positiven Gutachten und wird uneingeschränkt fortgeführt.

Da bei der Eröffnung des „DOTS THE HIDDEN CLUB“ bereits sämtliche Unterlagen und Gutachten für ein umfangreiches Genehmigungsverfahren erstellt wurden, sieht die DOTS GROUP auch einer neuerlichen Genehmigung gelassen entgegen. Diese könnte eventuell erforderlich werden, sollte der VfGH eine Verfassungswidrigkeit erkennen. Selbst in diesem Fall sichert der Gesetzgeber eine mehrjährige Fortführung des Betriebs zu.

Über die DOTS GROUP

Seit 2005 setzt die von Unternehmer Martin Ho gegründete DOTS GROUP gastronomische Akzente in Österreich. Die international expandierende Unternehmensgruppe erwirtschaftet in den Bereichen Gastronomie, Bars und Clubs, Hotellerie, Ausstellungstätigkeit und Kunsthandel mit etwa 250 Mitarbeitern rund 15 Millionen Euro Jahresumsatz. Zur Unternehmensgruppe gehören drei Restaurants („DOTS ESTABLISHMENT“, „DOTS AT THE LEO GRAND“, „404 – Don’t Ask Why“,), die Eventlocation „DOTS PALAIS“, ein Street-Food-Lokal („IVY’s PHO & GRILL“), fünf Clubs („DOTS – THE HIDDEN CLUB“, „Pratersauna“, „VIE i PEE“, „X Club“ sowie „Take Five“ in Kitzbühel), eine Bar ( „Y Mini Bar“) und das Hotel „La Petite Ivy“ in der Wachau. Der Ausstellungsbetrieb und Kunsthandel sind in der HO GALLERY gebündelt. Das Kleine Haus der Kunst wird mit wechselnden Ausstellungskonzepten in Zusammenarbeit mit namhaften Galerien und Kuratoren bespielt. Im Getränkebereich werden die Eigenmarken „Bodu Vodka“ und „Chin Chin Gin“ erzeugt, für den Premium-Tequila „Clase Azul“ zeichnet die DOTS GROUP exklusiv für den Vertrieb in Deutschland und Österreich verantwortlich. Die Unternehmensgruppe unterstützt die „Blue Heart Campaign“ der Vereinten Nationen gegen Menschenhandel. Weitere Informationen auf dotsgroup.eu

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